Härtefall ?

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Jantenner
Jungzivi
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Härtefall ?

Beitrag von Jantenner »

Mein Zivildienst hat am 02.11.05 begonnen. Ich bin 2 Wochen vor meinem 23. Geburtstag eingezogen worden. Da ich darauf hoffte nicht eingezogen zu werden, wurde mir befohlen den Dienst in Büsum, 96 Km von meiner Wohnung entfernt, anzutreten. Außerdem bin ich verpflichtet in der mir gestellten Unterkunft unter der Woche zu wohnen.
Durch das Fehlverhalten eines Kollegen, sind bei uns alle neuen Zivis gezwungen sich selbst eine neue Stelle zu suchen und die Einrichtung zu verlassen.
Da ich nun außerhalb der Saison wechsel und unter der Bedingung, dass ich gezwungen bin mir eine neue Stelle zu suchen, ist das Interesse der Dienststellen sehr gering.
Nun habe ich mir selbst frei genommen, da durch den Monat Zivildienst mein Privatleben und meine Berufliche Zukunft gefährdet ist.
Das ist ein weiterer Grund warum meine jetztige Stelle mir jetzt mit einer durch das Bundesamt für Zivildienst verhängte Strafe droht.
Gilt für mich vielleicht die Härtefallregelung, da ich bei einer Strafversetzung in eine noch weiter entferntere Dienstelle erheblich größere Probleme habe und sogar bereit wäre zu fliehen.
Ich empfinde den Eingriff in meine Privatphäre, dadurch das ich gezwungen bin meinen Zukunftsplan zu ändern, als sehr gravierend und leide sehr unter den Umständen.
Kann ich nun den Dienst vorzeitig beenden und meinen Weg gehen?
semtex
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Beitrag von semtex »

Bild erster :P

sorry das ist nur für .at zivis, wir ham keinen rechtsexperten für den .de raum.
Cpt. Breitschwert
Quentin
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Beitrag von Quentin »

mist, voll den einsatz verpasst. :(

zu meiner entschuldigung: ich geb grad ne ganztägige schulung und surfen sieht am beamer nicht grad gut aus! oO
EX-ZIVI@NEUSTART Kärnten (Haftentlassenenhilfe)
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Darf ich als Entschuldigung vorbringen, daß ich heute nur drei Stunden geschlafen habe?
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
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