Ja, ich weiß (ich glaube mich erinnern zu können, dass sogar ich diesen Einwand mal ins Spiel gebracht hab)...wie genau das aber ablaufen könnteMA2412 hat geschrieben:Ihr vergeßt, daß die Länge des Wehrdienstes keineswegs per Verfassungsbestimmung festgehalten wird.
Ein Gang vor den VfGH ist also sehr wohl möglich.
Spätestens wenn der VfGH die Wehrdienstverkürzung als verfassungswidrig aufhebt, werden wohl auch in der ÖVP einige ans Kürzen denken.
Man müsste wohl mit einer Bescheidbeschwerde (bzgl. des Zuweisungsbeschiedes) zum VfGH; ausführen, dass man sich auf Grund der Länge des Zivildienstes im Vergleich zu den Präsenzdienern in seinen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt erachtet (idZ auf Art. 7 B-VG, den Gleichheitssatz verweisen). Die entsprechende Bestimmung des ZDG kann der VfGH nicht aufheben, weil sie im Verfassungsrang steht.
DAVOR aber könnte (?) der VfGH ein amtswegige Prüfung auf Grund der Präjudizialtitä der Bestimmung, welche die Präsenzdienstzeit auf 6 Monate festlegt, einleiten und vielleicht feststellen, dass diese Bestimmung gegen den Gleichheitssatz verstößt, weil eine unsachliche Differenzierung vorgenommen wird.
Ergebnis (uU): Die Bescheidbeschwerde war f A., weil das ZDG bleibt so wie es is (weil der VfGH jene Teile, die im Verfassungsrang stehen, ja nicht aufheben kann). Das Wehrgestz (bzw. jene Bestimmung, welche eine sechsmonatige Dauer festlegt) wird als verfassungswidrig aufgehoben. Is für Zivis auch nit besser + weiß gar nit ob's so funktioniert - viele Fragezeichen!
Außerdem: Schon jetzt steht glaub ich im WehrG 6 Monate (+ 2 weitere nach "Gutdünken" des Verteidigungsministers = auch der Grund, warum man noch nicht jetzt ein Gesetz für die Verkürzung braucht). Da hat der VfGH auch noch keine Notwendigkeit zum Handeln gesehen, auch wenn er (wahrscheinlich?) schon Gelegenheit dazu hatte...
Weiß also nicht wirklich, ob dieser Weg erfolgsversprechend ist...aber wenigstens mal was Neues, und nicht immer nur dieser "Grundbausteinprinzipgesetz"-Quatsch.
Oder hast Du Dir das irgendwie anders vorgestellt? Hab ich was übersehen? Wär interessant wenn uns da noch was anderes einfallen würde...MA2412 hat geschrieben: Ein Gang vor den VfGH ist also sehr wohl möglich.