Rückzahlungen Verpflegungsgeld

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Qranc
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Rückzahlungen Verpflegungsgeld

Beitrag von Qranc »

grüssi!

habe gerade freudigst vernommen, dass nun doch zurückgezahlt wird, bzw. schon an 55 zivis wurde (wenn ich das richtig verstanden habe)

das letzte schreiben, das ich erhielt, war die Mitteilung zur Aussetzung des Verfahrens, bis der Vfgh in einer anderen Sache entschieden hat.......
das war im oktober.
http://www.ziviforum.com/viewtopic.php? ... ausgesetzt

ich entschied, zu warten.

denke dieses schreiben haben relativ viele erhalten, die sich dann so wie ich zu warten entschieden haben .
bin übrigens seit August 2002 dabei zu versuchen, mein geld zu bekommen.

Wie gehts in meinem fall nun weiter?

mfg
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wolfgangwanker
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Beitrag von wolfgangwanker »

Ich bin auch auf dem Stand von Qranc! Möchte auch wissen wie es weiter geht! Muß man etwas machen, schicken oder warten?

Danke für die Infos!

Mfg Wolfgang
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zivieldiner
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Beitrag von zivieldiner »

Ich bin ebenfalls auf diesem Stand und schliesse mich daher an. Einer von den 55 scheine ich ja nicht zu sein ;)
joho
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Beitrag von joho »

bin zwar noch nicht davon betroffen, weil ich erst antreten werde aber es gilt diesen antrag zu stellen:

http://www.zivildienst.at/download/Antr ... ellung.doc
überhaupt ein paar infos dazu gibts auf www.zivildienst.at
Qranc
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Beitrag von Qranc »

:lol: das schreiben hab ich (und die anderen höchstwahrscheinlich auch)schon laaaange hinter mir, eigentlich ziemlich genau 2 1/2 jahre.
manuel
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Beitrag von manuel »

Habe von Februar 2004 bis Jänner 2005 beim BMI IV/2 meinen Zivildienst geleistet. Im März 2004 habe ich die ausserordentliche Beschwerde per Einschrieben weggeschickt und bis dato keine Antwort erhalten.

Macht es Sinn jetzt noch zusätzlich einen "Antrag auf Feststellung der Angemessenheit der Verpflegung" zu stellen?

Obwohl das BMI ja weitere Nachzahlungen ausschließt, kommt jetzt doch wieder etwas Hoffnung auf doch noch etwas Geld vom BMI zu sehen.

Manuel
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Ja schick auf jeden Fall den Antrag ab.
Das schau ich mir an, wie die begünden, daß die Verpfleung rechtmäßig war.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
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Beitrag von Qranc »

manuel hat geschrieben:
Obwohl das BMI ja weitere Nachzahlungen ausschließt, kommt jetzt doch wieder etwas Hoffnung auf doch noch etwas Geld vom BMI zu sehen.

Manuel
Das wär aber nicht so gut :cry:
wo hast du diese aussage denn her?
meinst du vielleicht anträge die erst jetzt gestellt werden?

ich stell mir vor, dass der Vfgh sowieso € 11,30 als angemessen erachtet hätte.
und da das bmi die zahlungen ja jetzt anscheinend mehr oder weniger "freiwillig" an 55 zivis getätigt hat, wäre ich eigentlich sehr überrascht, wenn der rest der zivis, der schon anträge gestellt hat, nix bekommt. der Vfgh wird ja wohl kaum auf weniger € kommen!?
wie das jetzt bei neuanträgen ist weiß ich nicht.

mfg
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WONDERMIKE
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Beitrag von WONDERMIKE »

hellsmurf hat geschrieben:Ich schätz mal, dass das BMI gezahlt hat, damit es ein urteil rausschieben kann...
wo kein kläger da kein richter...
so stell ich mir das auch vor... die hartnäckigen Zivis sind jetzt glücklich, und der Rest steht noch immer blöd, und ohne Anwalt, da :cry:
RK Zivi 02.02.2004 - 31.01.2005
Qranc
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Beitrag von Qranc »

was wär nun am besten weiterzumachen?
inzwischen wär ich auch bereit, einen anwalt einzuschalten.
vielleicht kann jemand von den glücklichen 55, (falls von denen jetzt noch einer hier unterwegs ist) jemanden empfehlen.

werd jetzt einfach mal noch etwas abwarten, wann der Vfgh weitermacht.
PeterS
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Beitrag von PeterS »

Ich habe, so wie einige hier, auch vor ca. 2 jahren den antrag abgeschickt und die einzelnen Einschreiben per post bekommen.
Soll man den Antrag jetzt trotzdem nocheinmal abschicken?
wolfgangwanker
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Beitrag von wolfgangwanker »

Hat wirklich wer etwas bekommen?? Oder sind das nur Gerüchte?
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Rufts am besten mal in der Verrechnungsstelle vom BMI an und weist die Typen darauf hin, daß ihre Chefin der Meinung ist, daß 11,30 angemessen sind.
Falls ihr abgewimmelt werdet, probiert ob ihr ein Gespräch mit der Prokop bekommt. (Oder schreibt ihr einen Brief.)
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
wolfgangwanker
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Beitrag von wolfgangwanker »

also schauen alle anderen wieder durch die finger?
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Moment mal. IHR habt KEINE einvernehmliche Lösung gefunden!
Die sollen gefälligst an alle zahlen. Wenn nicht, müßt ihr auch einen Prozeß anstreben. Sollte nicht schwer fallen, schließlich haben die schon zugegeben, daß 11,30 angemessen sind!
Möglichst bald Antrag auf Feststellung der Verpflegung einreichen!
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