Rückzahlungen Verpflegungsgeld
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Rückzahlungen Verpflegungsgeld
grüssi!
habe gerade freudigst vernommen, dass nun doch zurückgezahlt wird, bzw. schon an 55 zivis wurde (wenn ich das richtig verstanden habe)
das letzte schreiben, das ich erhielt, war die Mitteilung zur Aussetzung des Verfahrens, bis der Vfgh in einer anderen Sache entschieden hat.......
das war im oktober.
http://www.ziviforum.com/viewtopic.php? ... ausgesetzt
ich entschied, zu warten.
denke dieses schreiben haben relativ viele erhalten, die sich dann so wie ich zu warten entschieden haben .
bin übrigens seit August 2002 dabei zu versuchen, mein geld zu bekommen.
Wie gehts in meinem fall nun weiter?
mfg
Qranc
habe gerade freudigst vernommen, dass nun doch zurückgezahlt wird, bzw. schon an 55 zivis wurde (wenn ich das richtig verstanden habe)
das letzte schreiben, das ich erhielt, war die Mitteilung zur Aussetzung des Verfahrens, bis der Vfgh in einer anderen Sache entschieden hat.......
das war im oktober.
http://www.ziviforum.com/viewtopic.php? ... ausgesetzt
ich entschied, zu warten.
denke dieses schreiben haben relativ viele erhalten, die sich dann so wie ich zu warten entschieden haben .
bin übrigens seit August 2002 dabei zu versuchen, mein geld zu bekommen.
Wie gehts in meinem fall nun weiter?
mfg
Qranc
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bin zwar noch nicht davon betroffen, weil ich erst antreten werde aber es gilt diesen antrag zu stellen:
http://www.zivildienst.at/download/Antr ... ellung.doc
überhaupt ein paar infos dazu gibts auf www.zivildienst.at
http://www.zivildienst.at/download/Antr ... ellung.doc
überhaupt ein paar infos dazu gibts auf www.zivildienst.at
Habe von Februar 2004 bis Jänner 2005 beim BMI IV/2 meinen Zivildienst geleistet. Im März 2004 habe ich die ausserordentliche Beschwerde per Einschrieben weggeschickt und bis dato keine Antwort erhalten.
Macht es Sinn jetzt noch zusätzlich einen "Antrag auf Feststellung der Angemessenheit der Verpflegung" zu stellen?
Obwohl das BMI ja weitere Nachzahlungen ausschließt, kommt jetzt doch wieder etwas Hoffnung auf doch noch etwas Geld vom BMI zu sehen.
Manuel
Macht es Sinn jetzt noch zusätzlich einen "Antrag auf Feststellung der Angemessenheit der Verpflegung" zu stellen?
Obwohl das BMI ja weitere Nachzahlungen ausschließt, kommt jetzt doch wieder etwas Hoffnung auf doch noch etwas Geld vom BMI zu sehen.
Manuel
Das wär aber nicht so gutmanuel hat geschrieben:
Obwohl das BMI ja weitere Nachzahlungen ausschließt, kommt jetzt doch wieder etwas Hoffnung auf doch noch etwas Geld vom BMI zu sehen.
Manuel

wo hast du diese aussage denn her?
meinst du vielleicht anträge die erst jetzt gestellt werden?
ich stell mir vor, dass der Vfgh sowieso € 11,30 als angemessen erachtet hätte.
und da das bmi die zahlungen ja jetzt anscheinend mehr oder weniger "freiwillig" an 55 zivis getätigt hat, wäre ich eigentlich sehr überrascht, wenn der rest der zivis, der schon anträge gestellt hat, nix bekommt. der Vfgh wird ja wohl kaum auf weniger € kommen!?
wie das jetzt bei neuanträgen ist weiß ich nicht.
mfg
Qranc
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- Registriert: Samstag 11. Dezember 2004, 16:28
- Wohnort: NÖ/Weinviertel
so stell ich mir das auch vor... die hartnäckigen Zivis sind jetzt glücklich, und der Rest steht noch immer blöd, und ohne Anwalt, dahellsmurf hat geschrieben:Ich schätz mal, dass das BMI gezahlt hat, damit es ein urteil rausschieben kann...
wo kein kläger da kein richter...

RK Zivi 02.02.2004 - 31.01.2005
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- Eifriger Zivi
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- Registriert: Montag 27. Januar 2003, 20:15
Rufts am besten mal in der Verrechnungsstelle vom BMI an und weist die Typen darauf hin, daß ihre Chefin der Meinung ist, daß 11,30 angemessen sind.
Falls ihr abgewimmelt werdet, probiert ob ihr ein Gespräch mit der Prokop bekommt. (Oder schreibt ihr einen Brief.)
Falls ihr abgewimmelt werdet, probiert ob ihr ein Gespräch mit der Prokop bekommt. (Oder schreibt ihr einen Brief.)
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
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- Eifriger Zivi
- Beiträge: 39
- Registriert: Montag 27. Januar 2003, 20:15
Moment mal. IHR habt KEINE einvernehmliche Lösung gefunden!
Die sollen gefälligst an alle zahlen. Wenn nicht, müßt ihr auch einen Prozeß anstreben. Sollte nicht schwer fallen, schließlich haben die schon zugegeben, daß 11,30 angemessen sind!
Möglichst bald Antrag auf Feststellung der Verpflegung einreichen!
Die sollen gefälligst an alle zahlen. Wenn nicht, müßt ihr auch einen Prozeß anstreben. Sollte nicht schwer fallen, schließlich haben die schon zugegeben, daß 11,30 angemessen sind!
Möglichst bald Antrag auf Feststellung der Verpflegung einreichen!
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)