Stichtag bei der Verkürzung

Diskussionen zur Reform...

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Bosco
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Stichtag bei der Verkürzung

Beitrag von Bosco »

Ich weiß nicht ob das Thema hier rein passt oder im Bereich "rechtliches":

Angenommen 1.1.2006 ist der Stichtag. Wer ab diesem Zeitpunkt zum Zivildienst muss, der muss nur 6 (od. 9) Monate leisten.
Wenn ich meinen Zivildienst am 1.10.2005 antrete, bis 1.12 eine Stelle habe und dort "rausgeworfen" werde (zu langer durchgehender Krankenstand), und dann bis Juli (06) auf eine neue Stelle warten muss, wie lange hab ich dann noch den Zivildienst zu leisten?

Die 2 Monate werden mir ja angerechnet.
Ich muss dann noch 10 Monate arbeiten, und nicht 4 oder 7, stimmts?
Aber irgendwie stimmen kann dies ja auch nicht. Vorm Zivildienst bin ich Zivildienstpflichtig, während des Diensts bin Zivildienstleistender. Wenn ich meien Stelle verliere bin ich wieder Pflichtig ?!?!
Dann würd ich doch in die Regelung vom verkürzten Dienst fallen?
:?: :?: :?: :?: :?:
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Die Modalitäten stehen noch nicht fest, sie werden erst diskutiert.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
tschakaa
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Beitrag von tschakaa »

Betrifft die verkürzung eigentlich nur die, die nach einem gewissen stichtag (zb. 1.1.2006) stellung haben oder alle zivis?
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MA2412
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Beitrag von MA2412 »

Die selbe Frage wurde in diesem(!) Thread schon einmal gestellt.
Noch einmal:
MA2412 hat geschrieben:Die Modalitäten stehen noch nicht fest, sie werden erst diskutiert.
Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich
beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
(aus § 16 ABGB)
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Beitrag von lux »

Gibt's wegen den Umstellungsmodalitäten eigentlich schon was Neues?

Für mich stellt sich vor allem die Frage, wie das bezüglich jener Bescheide, die heuer (also nach alter Rechtslage) die Zuweisung zum Zivildienst für 2006 festlegen, ausschauen wird - dort muss dann ja noch von einer Dauer von 12 Monaten ausgegangen werden. Sollte es ab 2006 nun zu einer Verkürzung kommen (so Gott will), stellt sich für mich die Frage, wie das rechtlich gehandhabt wird (Aufhebung aller alten Bescheide und Neuerstellung aller Bescheide, die dann die entsprechend kürzere Dauer festlegen?). Weiß jemand was, wie das angedacht ist?
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Beitrag von Z@BPDWIEN »

Für die Verkürzung von BH/Zivildienst wird es einen Stichtag geben.
Wer nach diesem Stichtag Stellung hat fällt in die neue Regelung. Sonst niemand
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Beitrag von lux »

Mich würd interessieren, wie Du zu dieser Erkenntnis gelangst...obwohl für diese Vorgehensweise natürlich spricht, dass die Umsetzung der Verkürzung dadurch um einiges einfacher wird.

Andererseits würde dies auch dazu führen, dass von zwei Zivildienern, die ihren Dienst gleichzeitig bei einer Stelle antreten, einer doch um ein gutes Stück länger "dienen" muss, als der andere (der seine Stellung später hatte). Ob das viel Sinn macht, wenn man endlich erkannt hat, dass der Zivildienst zu verkürzen ist, wage ich aber zu bezweifeln...das ist also zwar eine denkbare Variante, würde mE aber zu einem deprimierenden Ergebnis führen...
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Beitrag von lux »

Zusatz: Außerdem erfolgt ab 2006 ja auch die Verkürzung generell für alle Wehrpflichtigen, die ihren Dienst nach dem 01.01.2006 antreten, oder hab ich das falsch verstanden?
bp
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Beitrag von bp »

hellsmurf hat geschrieben:@lux es kommt sicherlich ein Stichtag...
sonst würde jeder versuchen nicht vor dem 1.1.06 einzurücken bzw. sich rausschmeißen lassen(24 Tage krank)(obwohl hierzu könnte es eine spezielle regelung geben....)

und zu gleichen antritt. die zivis zuvor haben auch alle länger gedient... und z.B. jahrgang 79... einige sind gleich mit 18 zum heer gegangen und andere fangen erst am 1.1.06 an... warum sollten die einen mehr als die anderen machen?
konsequent weitergedacht würde das aber bedeuten, dass selbst nach vollständiger abschaffung der wehrpflicht es weiterhin einen mini-präsenzdienst für all jene geben müsste, die ein älterer jahrgang sind und den dienst bis dahin aufgeschoben hatten. das wäre wohl kaum administrierbar.
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Beitrag von lux »

bp hat geschrieben: konsequent weitergedacht würde das aber bedeuten, dass selbst nach vollständiger abschaffung der wehrpflicht es weiterhin einen mini-präsenzdienst für all jene geben müsste, die ein älterer jahrgang sind und den dienst bis dahin aufgeschoben hatten. das wäre wohl kaum administrierbar.
Danke, das war auch mein Gedanke - drum löst man das beim Heer dann wahrscheinlich ja so, das ab 2006 der Grundwehrdienst für alle nur mehr 6 Monate dauert. Bei einer zu krassen Ungleichbehandlung von Wehr- und Zivildienst (der dann vielleicht sogar immer noch 12 Monate dauer) würden darüber hinaus wohl viele ihre Zivildiensterklärung widerrufen - ob man den zu erwartenden Ausfall an Zivildienern wirklich in Kauf nehmen kann/will?
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Beitrag von telecover33 »

Wird wohl so kommen, dass ab 1.1.2006 generell 9 Monate Dienstzeit sind.
Die Frage ist halt ob das für den Einrückungstermin gilt oder auch bestehende Zivis nur mehr 9 Monate zu dienen haben. Ich denke mir, dass der juni und oktober Einrückungstermin der Einrichtung die Bude ansteckt wenn er 12 Monate leisten muss.

nicht zu vergessen die Verlängerungsoption um 3 monate.
Es sollte unbedingt festgelegt werden, dass man erst nach Beendigung des Zivis Verlängern kann. Sonst gibts ja nur mehr für "brave" Zivis Stellen, die sich schon im Vorhinein auf 12 monate versklafen lassen.
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Beitrag von Z@BPDWIEN »

@lux

Bzgl. Stichtag abhängig von Stellungstermin

Ein Freund/Zivikollege hat mir erzählt das der Wöginger (ÖVP Mitglied in der
Kommission) das bei einer Veranstaltung gesagt hat. Er hat durchklingen lassen das dies die sinnvollste Möglichkeit ist um die "Zeitschinder" erfassen zu können die ihren Zivildienst schon an die 10 Jahre verschieben (oder die 24 Tage Krankenstandsregel mißbrauchen). Die würden sonst durch den Rost fallen und somit wären alle benachteiligt die ihren Zivildienst gleich nach der Stellung (also innerhalb der ersten 5 Jahre) gemacht haben


Und nachdem die ÖVP als einzige (leider) wirklich etwas zu sagen hat in der Kommission wird es wahrscheinlich so werden
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Beitrag von lux »

Dann ist darauf zu hoffen, dass die SPÖ den Spielraum, den sie auf Grund der erforderlichen 2/3-Mehrheit hat, im Sinne der Zivildiener und einer mit der Wehrpflicht vergleichbaren Regelung ausnützt...
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Beitrag von Z@BPDWIEN »

@lux: Jein

In vielen Punkten ist die SPÖ um nichts besser als die ÖVP.
In einigen sollte sich die SPÖ durchsetzen.

[hr]
Aber im Punkt mit dem Stichtag = abhängig vom Stellungstermin bin ich voll auf ÖVP Linie. Denn diese Regelung wäre fair.
[hr]

Aber von Verpflegungsgeld bis ..... bin ich gegen die Standpunkte der ÖVP.

Vorallem bin ich ziemlich erbost über die JVP und ihren "unabhängigen" (*lol*) Zivildienerbund, diese Pseudoorganisation hat verhindert das die Plattform der Zivildiener in die Kommission eingezogen ist.
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Beitrag von telecover33 »

Die Sozen mit ihren überzogenen Forderungen scheissen die Zivis doch erst recht rein.
So kann die schwarze Mafia leichter ihren Standpunkt durchsetzen.

Das der Zivildienst a bissie länger als der Baras dauert ist eh OK.
Wichtig ist vor allem mal eine Lösung beim Verpflegungsgeld, damit ein Zivi wenigstens existenzsichernde 550-600 Euro erhält.

Auch die Arbtszeitverordnung gehört geregelt und dann noch die Regelung für Freistellungstage. Viele Zivis müssen während ihrer Unterjochung schauen, dass sie ihre Zukunft regeln und brauchen dafür den ein oder anderen Tag frei.
Da soll man nicht auf die Gnade der Dienststelle angewiesen sein.

Aber das RK als wichtigste Trägerorganisation scheint sich ja wieder ordentlich durchschmarotzen zu könnnen.
Bekommt natürlich wieder jeglich Finanzielle Belastung abgefedert.

Ein Organisation die so mit ihren Mitarbeitern umgeht, hat für mich so und so jedes Recht verloren sich humanitär oder sozial zu schimpfen.
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Beitrag von nocheinzivi »

mir ist zwar klar, dass bis jetzt noch keine Entscheidung über den Stichtag gefallen ist, aber muß doch was schreiben;-)
Für alle aber die sich darüber gedanken machen (auch jene die in div. Vertretungen was zu sagen haben, treiben sich ja in diesem Forum rum;-), könnten auch im Hinterkopf behalten, dass bei allen Verlängerungen der Zeitpunkt der Stellung außer acht gelassen wurde. (Ausnahme alle Zivis die sich in grauen Vorzeiten noch durch die Kommission kämpfen mußte)
Zu meiner Stellungszeit waren es noch 10 Monate, ich schufte momentan meine 12 Monate ab. Somit müßte die Verkürzung zumindest für alle die nach der Verkürzung "einrücken" sofort gelten.
Die Sache mit vorübergehenden Ausscheiden (krankheitsbedingt) und erneuten Einrücken sollte auch geprüft werden denn rechtlich müßte dann die verkürzte Zeit zum tragen kommen. Falls es dagegen eine Sonderregelung gibt, würde die dann wieder gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen...
gonna see what happens...
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Beitrag von paramedic »

lux hat geschrieben:Zusatz: Außerdem erfolgt ab 2006 ja auch die Verkürzung generell für alle Wehrpflichtigen, die ihren Dienst nach dem 01.01.2006 antreten, oder hab ich das falsch verstanden?
Stichtag ist soviel ich weiss noch keiner festgelegt, sicher ist nur die dass die verkürzung mit 01. 01. 2006 in Kraft tritt.
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