Angenommen 1.1.2006 ist der Stichtag. Wer ab diesem Zeitpunkt zum Zivildienst muss, der muss nur 6 (od. 9) Monate leisten.
Wenn ich meinen Zivildienst am 1.10.2005 antrete, bis 1.12 eine Stelle habe und dort "rausgeworfen" werde (zu langer durchgehender Krankenstand), und dann bis Juli (06) auf eine neue Stelle warten muss, wie lange hab ich dann noch den Zivildienst zu leisten?
Die 2 Monate werden mir ja angerechnet.
Ich muss dann noch 10 Monate arbeiten, und nicht 4 oder 7, stimmts?
Aber irgendwie stimmen kann dies ja auch nicht. Vorm Zivildienst bin ich Zivildienstpflichtig, während des Diensts bin Zivildienstleistender. Wenn ich meien Stelle verliere bin ich wieder Pflichtig ?!?!
Dann würd ich doch in die Regelung vom verkürzten Dienst fallen?




